Der Preis des Windes.Nicht der Wind ist unser Gegner, schlecht vorbereitete Entscheidungen sind es!
Sehen.Schauen Sie sich die Bilder vom Trier der Zukunft an.
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Mitentscheiden.Unterstützen Sie das Bürgerbegehren.
Sechs Windenergieanlagen würden das Moseltal auf Jahrzehnte prägen. Wir zeigen, welche Fragen zu Landschaft, Wirtschaftlichkeit und Verfahren vor einer Entscheidung beantwortet sein müssen.
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Blick von der Porta NigraQuelle: V-KON.media GmbH
Worum es im Kern geht
Das Produkt ist die Landschaft.
Triers Tourismus lebt von einer Kulisse, die nicht austauschbar ist: römisches Erbe, Moseltal und historische Stadtsilhouette. Wer diese Kulisse dauerhaft verändert, verändert nicht nur den Rahmen, sondern einen wesentlichen Teil dessen, wofür Trier steht und weshalb Menschen diese Stadt besuchen.
Die eigentliche FrageWurde die Entscheidung über bis zu 265 Meter hohe, aus dem Moseltal sichtbare Windenergieanlagen mit der Sorgfalt getroffen, die ein dauerhafter Eingriff in Wald, Landschaft, touristische Attraktivität und UNESCO-Welterbe verdient – oder wurde das Verfahren abgeschlossen, bevor die Öffentlichkeit überhaupt verstehen und bewerten konnte, was zur Entscheidung stand?
Die Dimension
41 Meter. Gegen 265 Meter.
Ein geplantes Windrad wäre etwa sechseinhalbmal so hoch wie die Trierer Mariensäule.
Eigene Darstellung · Höhenangabe Mariensäule: Stadt Trier
Worum es geht
Es geht nicht um ein pauschales Ja oder Nein zur Windkraft. Es geht um die Qualität einer Entscheidung, die unsere Stadt und ihr Landschaftsbild unwiderruflich verändert.
2017 stimmten die Trierer Bürgerinnen und Bürger über die Verlängerung des Pachtvertrags der Tankstelle Ostallee ab. Bei sechs bis zu 265 Meter hohen Anlagen, die das Stadtbild über Jahrzehnte verändern, sollte eine gezielte und hörbare Bürgerbeteiligung erst recht Teil der Entscheidung sein.
Für eine Entscheidung dieser Tragweite braucht es eine vollständige Informationsgrundlage. Genau hier bestehen Lücken.
01
Kein realistisches Landschaftsbild
Die amtliche Welterbe-Prüfung untersuchte Sichtachsen aus der Vogelperspektive, die vom Betreiber zur Verfügung gestellt wurden – nicht den Blick aus der Stadt. Realistische Bausimulationen aus der Stadt stehen erst jetzt zur Verfügung, also nach der Entscheidungsfindung.
02
Keine unabhängige Gesamtbilanz
Gute Entscheidungen entstehen nur, wenn neben dem Nutzen Einzelner auch der Nutzen für die Allgemeinheit betrachtet und bewertet wird. Das war bisher nicht der Fall. Mit unserer Analyse wollen wir dazu einen Beitrag leisten.
03
Standortalternativen nicht nachvollziehbar geprüft
Im Genehmigungsverfahren wurde auf die Prüfung alternativer Standorte ausdrücklich verzichtet. Damit bleibt offen, ob die Anlagen an anderen Standorten mit geringeren Auswirkungen auf Stadtbild, Natur und Kulturlandschaft realisiert werden könnten.
04
Offene Fragen zum Verfahren
Der Feststellungsbeschluss fiel, ohne dass belastbare Visualisierungen vorlagen, alle Chancen und Risiken bewertet und die Trierer Bürgerinnen und Bürger hierüber informiert wurden.
Der konkrete Standort
Was bleibt. Was riskiert wird.
Der Nutzen ist begrenzt und kalkulierbar. Der Eingriff in Stadtwald, Kulturlandschaft und die Wahrnehmung Triers ist langfristig – und nur schwer umkehrbar.
6
geplante Anlagen
bis zu 265 m
Gesamthöhe je Anlage
72.000 m²
vorgesehene RodungsflächeDas entspricht etwa der zwölffachen Fläche des Trierer Hauptmarkts.
Die wirtschaftliche Bilanz
Eine Rechnung mit vielen Verlierern.
Wer gewinnt – wer verliert?
Pächter
Garantierte Millionen — der Löwenanteil für die Hospitien
1,05 Mio. € / Jahr
Pacht für 6 Anlagen: rund 875.000 €/Jahr an die Vereinigten Hospitien (5 Anlagen), rund 175.000 €/Jahr an einen privaten Verpächter (1 Anlage). Garantiert, unabhängig vom wirtschaftlichen Erfolg.
Betreiber
Cashflow ja, große Gewinne nein
4,17 Mio. €
Freier Cashflow über 20 Jahre — nach realistischer Rücklage für den späteren Rückbau. Bilanziell bleibt der Betreiber bis Jahr 16 in der Verlustzone.
Stadt Trier
16 Jahre keine Gewerbesteuer — nur eine freiwillige Zahlung
0 € bis Jahr 17
Abschreibungen und Zinsen zehren den Bilanzgewinn des Betreibers auf, so dass keine Gewerbesteuer an die Stadt zu zahlen ist. Stattdessen: eine EEG §6-Zahlung von bis zu rund 242.000 €/Jahr — eine Kann-Leistung des Betreibers, keine Pflicht.
Die Region
Der Vorteil kippt schon bei einem winzigen Rückgang der Besucherzahlen
1,09 %
Pacht, EEG-Zahlung und Gewerbesteuer ergeben zusammen rund 1,32 Mio. €/Jahr regionale Wertschöpfung. Der Tourismus bringt jährlich rund 120,6 Mio. €. Schon 1,09 % weniger Besucher reichen, um den gesamten Windkraft-Vorteil aufzuzehren.
Vergleichen Sie die durchschnittliche Wertschöpfung der Anlagen mit dem möglichen Verlust im Tourismus. Wertschöpfung bezeichnet hier alle Einnahmen, die in Trier verbleiben – unabhängig davon, bei wem.
0 %Break-even 1,09 %5 %
Wertschöpfung p. a.+1,32 Mio. €
Tourismusverlust p. a.−1,31 Mio. €
Saldo p. a.+0,01 Mio. €
Vereinfachte Sensitivitätsanalyse auf Basis von 120,6 Mio. € touristischem Einkommenseffekt pro Jahr.
Einordnung des Szenarios
Was wir über mögliche Tourismusfolgen wissen – und was nicht.
Basis Trier 2023: 120,6 Mio. € touristischer Einkommenseffekt, 5 Mio. Tagesgäste und 446.000 Übernachtungsgäste – entsprechend rund 892.000 Übernachtungen bei durchschnittlich zwei Nächten.
01 · Forschungslage
Gibt es messbare Windkraft-Effekte auf den Tourismus?
In landschaftsgeprägten Binnenregionen: Studien der Leibniz Universität Hannover und zu Hessen weisen auf einen messbaren negativen Effekt hin.
Gegenbeispiel Küste: Eine Untersuchung für Schleswig-Holstein zeigt dort kaum Wirkung – ein vielfältigeres touristisches Angebot kann mögliche Ausfälle eher kompensieren. Trier ist mit seiner historischen Stadt- und Kulturlandschaft eher der ersten Kategorie zuzuordnen.
02 · Fehlende Grundlage
Warum gibt es keine Trier-spezifische Studie?
Eine solche Untersuchung wurde bislang weder von der Stadt noch vom Betreiber beauftragt. Das im Auftrag des Betreibers erstellte BGHplan-Gutachten behandelt Natur- und Genehmigungsfragen, nicht mögliche Tourismusfolgen. Die Ratsentscheidungen fielen ohne diese Information.
03 · Präzedenzfall
UNESCO-Welterbe Oberes Mittelrheintal
Dort wurde wegen eines vergleichbaren Konflikts eine unabhängige Sichtachsenstudie mit rund 80 Visualisierungen beauftragt. Ihr folgte ein Ministerratsbeschluss zum stärkeren Schutz des Welterbes bei Windkraftplanungen. Was am Mittelrhein Grundlage der Entscheidung war, fehlt in Trier bis heute.
04 · Nicht bezifferte Folgen
Weitere Risiken bleiben bewusst ohne Zahl.
Drei zusätzliche Effekte sind plausibel, aber derzeit nicht seriös belastbar zu berechnen: mögliche Immobilienwertverluste in Sichtweite der Anlagen, der Verlust von Ökosystemleistungen des gerodeten Waldes – etwa CO₂-Speicherung, Kühlung und Wasserhaushalt – sowie ein Rückbau-Restrisiko für die öffentliche Hand, falls Rückstellungen nicht ausreichen.
Quellen: Alfken/Leibniz Universität Hannover, „Gone with the wind?“; Gardt et al. (2018), Zeitschrift für Wirtschaftsgeographie; NIT Kiel; Zweckverband Welterbe Oberes Mittelrheintal. Ausführliche Nachweise in der Gesamtdokumentation ↓
“
Eine Entscheidung dieser Tragweite verdient die Zustimmung einer informierten Öffentlichkeit.
01
Alle Fakten vollständig offenlegen.
02
Eine Entscheidung auf vollständiger Informationsgrundlage ermöglichen.
03
Anschließend die Trierer Bürger entscheiden lassen.
Chronologie
Was geschah. Und wann.
Ein Verfahren mit vielen Beteiligten und offenen Fragen – nachgezeichnet von der Aufstellung der Planung bis heute.
Zeitleiste öffnen22 Ereignisse anzeigen
01
Verfahrensbeginn
Der Stadtrat beschließt die erneute Aufstellung der Teilfortschreibung Windenergie im Flächennutzungsplan.
Quelle: Vorlage 542/2025
02
GDKE bekräftigt Bedenken zur Westseite
Die Generaldirektion Kulturelles Erbe (GDKE) bestätigt ihre seit 2018 unveränderten kritischen Bedenken gegen Windenergieanlagen auf der Westseite der Stadt (Wetterborn, Stahlem, Herresthal Südwest) – Stichwort ‚technische Überprägung‘ der Hangkanten, sichtbar unter anderem vom Aussichtspunkt Sickingenstraße.
Quelle: Anlage 139/2025, Ziffer 14
03
GDKE stellt Bedenken ohne Begründung zurück
Die GDKE stellt ihre Bedenken gegen die Weststandorte überraschend zurück. Die Stellungnahme vom 16.05.2023 erwähnt Stahlem und Herresthal Südwest nicht mehr – eine Begründung für die Kehrtwende fehlt.
Quelle: Anlage 139/2025, Ziffer 14.3 f.
04
Planungskonflikte
Weitere Behörden benennen erhebliche Konflikte
Die Planungsgemeinschaft Region Trier weist darauf hin, dass die vorgesehenen Flächen mit bestehenden Schutz- und Planungszielen kollidieren können. Genannt werden unter anderem die historische Kulturlandschaft des Moseltals, Abstände zu Wohngebieten und ein geplanter regionaler Grünzug.
Quelle: Schreiben der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (SGD Nord), Az. 14 92-211
05
Ausnahme erforderlich
Stadt beantragt Abweichung von geltenden Planungszielen
Die bestehenden regionalen Raumordnungspläne ließen Windenergieanlagen in den betreffenden Bereichen nicht ohne Weiteres zu. Der Stadtrat beauftragt deshalb die Verwaltung, eine sogenannte Zielabweichung zu beantragen. In der Vorlage werden außerdem mögliche Rodungen für Anlagen und Zufahrtswege angesprochen. Im Juli 2024 reicht die Stadt den Antrag bei der SGD Nord ein.
Quelle: Vorlage 545/2023 des Amts für Stadt- und Verkehrsplanung
06
Bedenken bleiben
Ausnahme wird genehmigt – offene Fragen bleiben bestehen
Die SGD Nord genehmigt die Abweichung von den bisherigen Planungszielen. Gleichzeitig weist sie auf erhebliche offene Fragen hin: Naturschutz, Erholungsräume und die Bedeutung der betroffenen Wälder für das Stadtklima müssen im weiteren Verfahren berücksichtigt werden.
Quelle: Schreiben der SGD Nord, Az. 14 92-211/41
07
Widerspruch im eigenen Haus
GDKE übt im Genehmigungsverfahren fast wortgleiche Kritik
In den Stellungnahmen zu den Genehmigungsverfahren Stahlem und Wetterborn an die SGD Nord formuliert dieselbe Behörde inhaltlich fast identische Bedenken wie 2018: ‚Die Unruhe am Horizont kann den Blick – bewusst oder unbewusst – vom historischen Stadtbild und dem Welterbe ablenken.‘
Quelle: GDKE-Schreiben vom 17.04. und 01.07.2025 an die SGD Nord
08
Öffentlichkeitsbeteiligung zur Planung
30 Stellungnahmen gehen ein, darunter zwei von Bürgerinitiativen.
In ihrer Stellungnahme vom 13.08.2025 bestätigt die Untere Denkmalschutzbehörde eine technische Überprägung der Landschaft durch Anlagenhöhe und Rotorbewegung. In der späteren Vorlage zum Feststellungsbeschluss werden die denkmalpflegerischen Bedenken für die Weststandorte jedoch zurückgestellt.
Die Untere Bauaufsichtsbehörde der Stadt Trier stuft das Vorhaben Stahlem als planungsrechtlich unzulässig ein, verweigert das gemeindliche Einvernehmen und fordert eine Zurückstellung.
Quelle: Stellungnahme Stadt Trier, Az. 1801-2025 / ST-40-31-02
11
Feststellungsbeschluss: sechs Windenergiegebiete
Der Stadtrat beschließt die Teilfortschreibung Windenergie. Sechs Gebiete werden ausgewiesen – Genehmigungsverfahren im Stadtwald laufen zu diesem Zeitpunkt bereits.
Quelle: Vorlage 542/2025
12
Einvernehmen gilt nachträglich als erteilt
Die Untere Bauaufsichtsbehörde teilt der Genehmigungsbehörde mit: Das Einvernehmen gilt nach § 36 Abs. 2 BauGB als erteilt, weil es nicht fristgerecht wirksam verweigert wurde – zweieinhalb Monate nach der eigenen Unzulässigkeitseinschätzung.
Quelle: Genehmigung Stahlem, SGD Nord
13
Interessenkonflikt
Verpächter verlängert Auskunftsfrist dreimal
Eine Anfrage nach dem Landestransparenzgesetz vom Januar 2026 wird vom Verpächter der Waldflächen dreimal unter Verweis auf ein Drittbeteiligungsverfahren verschoben – zuletzt bis in den August 2026. Nach einem halben Jahr ohne Sachentscheidung mahnt die Bürgerinitiative die Antwort an.
Quelle: Schreiben vom 12.02., 16.04., 10.06.2026
14
Reihenfolge
Flächennutzungsplan erst jetzt rechtswirksam
Die SGD Nord genehmigt die Änderung des Flächennutzungsplans erst zu diesem Zeitpunkt – die Auslegung der Antragsunterlagen für Stahlem lief bereits seit 9. Dezember 2025, für Wetterborn seit 20. Januar 2026.
Quelle: Genehmigung Stahlem
15
Verfahrensqualität
Beide Erörterungstermine abgesagt
In beiden Verfahren wird der vorläufig festgesetzte Erörterungstermin abgesagt – bei zusammen 22 fristgerechten Einwendungen, die damit nicht öffentlich erörtert wurden.
Die SGD Nord erteilt die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für drei Anlagen Nordex N175.
Quelle: Genehmigung Stahlem, 09.04.2026
17
Genehmigung Windpark Wetterborn erteilt
Am 13.05.2026 genehmigt die SGD Nord auch Wetterborn mit drei Anlagen eines wegen militärischer Höhenbeschränkungen geänderten Anlagentyps. Ebenfalls an diesem Tag legt die Stadtverwaltung die Beschlussvorlage zum Wegenutzungs- und Leitungsvertrag vor.
Quelle: Genehmigung Wetterborn; Vorlage 265/2026
18
Zusage: Vertrag wird zurückgestellt
Der zuständige Beigeordnete sagt zu, die Unterzeichnung des Wegenutzungsvertrags bei einem zulässigen und fristgerechten Antrag auf ein Bürgerbegehren bis zum Abstimmungsergebnis zurückzustellen.
Quelle: Schreiben Dr. Becker, 05.06.2026
19
Stadtrat vertagt Entscheidung über den Wegenutzungsvertrag
Mit Blick auf das laufende Bürgerbegehren beschließt der Stadtrat, über die Nutzung öffentlicher Wege und die Leitungsverlegung erst im September zu entscheiden.
Quelle: Vorlage 265/2026
20
Bürgerinitiative legt Rechtsmittel ein
Widerspruch gegen die Ablehnung des Informationszugangs und Fachaufsichtsbeschwerde bei der Kommunalaufsicht – wegen wiederholt fehlender Begründungen und unterlassener Abwägung.
Die Stadt bestätigt den Eingang des Widerspruchs. Eine Sachentscheidung zur Kommunalaufsichtsbeschwerde und zur Informationsanfrage steht weiterhin aus.
Quelle: Eingangsbestätigung, 23.07.2026
22
Bürgerbegehren offiziell eingereicht
Die Vertretungsberechtigten reichen das Bürgerbegehren „Kein Windrad im Stadtwald“ bei der Stadt Trier ein. Sie beantragen, seine Zulässigkeit festzustellen und einen Bürgerentscheid durchzuführen.
Quelle: Einreichungsschreiben des Bürgerbegehrens, 14.08.2026
Die Chronologie wird bei neuen Verfahrensständen fortgeschrieben.
Stimmen aus Trier
Wer Klarheit unterstützt.
Persönlichkeiten und Unternehmen unterstützen eine transparente, nachvollziehbare Entscheidung.
01
Peter AdrianTRIWO AG
02
Jinan Al-ShokPhysiotherapie
03
Nicole BösenBaumschule Bösen
04
Gabi FriesYoga- & Pilatesstudio
05
Claudia GlesiusGesangspädagogin
06
Dieter HauserHS Design
07
Peter HeinPhysiotherapie
08
Maria HeisterImmobilien
09
Stefanie HupfeldZeltinger – die Einrichtung
10
Karin KaltenkirchenModehaus Marx GmbH & Co. KG
Mir fehlt eine klare Vision für die Zukunft Triers. Andere Regionen schützen konsequent das, was sie einzigartig und attraktiv macht. Trier besitzt ein außergewöhnliches historisches Erbe und eine besondere Kulturlandschaft – und ausgerechnet diese wollen wir dauerhaft verändern? Am Tegernsee käme vermutlich niemand auf eine solche Idee. Warum wohl?
11
Thomas KiesslingTenor
12
Hermann Lewen
13
Thomas MüllerMüller-Kylltal
14
Frank PeuckmannMentor AG
15
Jürgen PossMephisto Shoes
16
Verena Raltschitsch
17
Dr. Ulrich Rass
18
Ursula SeilerRappelkiste
19
Thomas StirenRDTS
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Andrea WeberHotel Deutscher Hof
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Michael WöfflerWöffler Verkehrstechnik
Dokumente & Quellen
Selbst lesen. Selbst beurteilen.
Beginnen Sie mit dem zweiseitigen Kurzüberblick. Ergänzend stehen die Gesamtdokumentation sowie das vollständig eingereichte Bürgerbegehren im Original bereit.