Windkraft im Trierer Stadtwald / Bürgerentscheid

24 : 24 – und dann
entscheidet der Oberbürgermeister.

Stadtratssitzung vom 10. September 2026

Mehr als 5.000 Triererinnen und Trierer wollten mitentscheiden. Am Ende gab Wolfram Leibes Stimme den Ausschlag für die Feststellung der Unzulässigkeit ihres Bürgerbegehrens.

24 : 24Ohne die Stimme des Oberbürgermeisters
Keine Mehrheit für die Unzulässigkeit
25 : 24Mit der Stimme von Wolfram Leibe
Bürgerbegehren für unzulässig erklärt

Die Entscheidung

Bürgerwille.
Überstimmt.

Mehr als 5.000 Triererinnen und Trierer wollten selbst über die Frage der Windkraft im Stadtwald mitentscheiden. Das notwendige Quorum war erreicht. Der Stadtrat war in der entscheidenden Abstimmung praktisch gespalten: 24 Stimmen gegen die Verwaltungsvorlage, 24 dafür. Erst die Stimme von Oberbürgermeister Wolfram Leibe machte daraus 25 : 24 – und führte damit zur Feststellung, dass das Bürgerbegehren unzulässig sei. Die Stadt Trier bestätigt das Ergebnis von 25 zu 24 Stimmen.

Unmittelbar vor der Abstimmung erklärte Leibe:

„Alle Fachleute im Rathaus haben gesagt, dass die Vorlage von Herrn Dr. Becker die Rechtslage wiedergibt. Deshalb werde ich der Vorlage von Herrn Dr. Becker zustimmen.“

Doch diese Rechtsauffassung war gerade nicht unbestritten. Die Bürgerinitiative hatte zwei fachanwaltliche Bewertungen vorgelegt, die in wesentlichen Punkten zu anderen Ergebnissen kamen. Auch während der Ratsdebatte wurde mehrfach darauf hingewiesen, dass unterschiedliche juristische Auffassungen im Raum standen.

Unsere Bewertung

Verantwortung.
Und Vertrauen.

Politische und moralische Einordnung

Genau hier beginnt für uns das eigentliche Problem.

Ein Bürgerbegehren ist eines der wenigen Instrumente, mit denen Bürger zwischen Wahlen unmittelbar Einfluss auf eine kommunalpolitische Entscheidung nehmen können. Mehr als 5.000 Triererinnen und Trierer hatten dieses Instrument genutzt. Die Stadt bestätigte, dass das notwendige Quorum erreicht worden war.

Statt in einer derart knappen und rechtlich umstrittenen Situation den Weg für weitere Prüfung und politische Klärung offen zu halten, gab der Oberbürgermeister selbst die ausschlaggebende Stimme für die Unzulässigkeit ab.

Die Doppelfunktion

Oberbürgermeister. Und zugleich Vorsitzender des Verwaltungsrats der Vereinigten Hospitien.

Die Hospitien sind als Grundstückseigentümer unmittelbar in das Windenergieprojekt eingebunden; die Stadt selbst beschreibt, dass ein privater Investor Windräder auf Flächen der Vereinigten Hospitien plant.

Rechtlich hat der Oberbürgermeister seine Position in der Sitzung damit begründet, dass seine Mitgliedschaft im Verwaltungsrat nach Auffassung der Verwaltung keine Befangenheit auslöse. Politisch und moralisch bleibt für uns trotzdem eine andere Frage:

War es in dieser Konstellation wirklich angemessen, selbst die entscheidende Stimme abzugeben?

Gerade in einer Zeit, in der über Vertrauensverlust in politische Institutionen und wachsende Politikverdrossenheit diskutiert wird, erscheint uns dieser Vorgang besonders problematisch. Auch Michael Frisch griff genau diesen Zusammenhang in der Sitzung ausdrücklich auf.

Aus unserer Sicht hätte der Oberbürgermeister hier vor allem eine Rolle wahrnehmen müssen: die des direkt gewählten Repräsentanten aller Trierer Bürgerinnen und Bürger.

Ohne seine Stimme hätte es an diesem Abend keine Mehrheit für die Feststellung der Unzulässigkeit gegeben. Zugleich wäre damit nicht automatisch ein Bürgerentscheid beschlossen worden; weitere politische, kommunalaufsichtliche und gegebenenfalls gerichtliche Schritte wären möglich geblieben. Dies wurde in der Sitzung ausdrücklich erläutert.

Stattdessen entschied seine Stimme die Sache.

Mehr als 5.000 Bürger wollten mitentscheiden.
Der Rat selbst fand keine Mehrheit gegen ihr Begehren.
Erst die Stimme des Oberbürgermeisters entschied die Abstimmung.

Für uns ist das kein überzeugendes Signal für Respekt vor Bürgerbeteiligung. Es ist vielmehr genau die Art von politischem Vorgang, die erklären kann, warum Menschen das Vertrauen verlieren, dass ihre Beteiligung tatsächlich etwas bewirkt.

Stadtratssitzung · 10. September 2026

Was die
Fraktionen sagten.

Unterschiedliche Rechtsauffassungen. Unterschiedliche Vorstellungen von Bürgerbeteiligung. Die Positionen der Fraktionen und ihre Begründungen im Überblick.

01

Fürden Bürgerentscheid

CDU

Thomas Marx

Marx stellte die Kompetenz des Rechtsamtes nicht infrage, machte aber deutlich, dass sich zwei unterschiedliche juristische Bewertungen gegenüberstanden. Als Nichtjurist wolle er nicht behaupten, entscheiden zu können, welche Auffassung einer endgültigen gerichtlichen Prüfung standhalte.

Für die CDU sei deshalb entscheidend, wie mit einem Bürgerbegehren umzugehen sei, das von einer erheblichen Zahl von Triererinnen und Trierern getragen werde.

„Unsere Antwort lautet: Im Zweifel für die demokratische Beteiligung.“

Marx betonte außerdem:

„Wer von der Stärke seiner Argumente überzeugt ist, muss seine Abstimmung nicht fürchten.“

Die CDU sprach sich deshalb dafür aus, das Bürgerbegehren zuzulassen und den Triererinnen und Trierern die Möglichkeit zu geben, selbst abzustimmen.

02

Gegenden Bürgerentscheid

SPD

Andreas Schleimer

Schleimer stellte heraus, dass nicht über die politische Bewertung der Windkraft entschieden werde, sondern über die rechtliche Zulässigkeit des Bürgerbegehrens.

„Als SPD-Fraktion vertrauen wir heute erneut auf die Expertise des Rechtsamts.“

Nach Auffassung der SPD sollten unterschiedliche Rechtsauffassungen gegebenenfalls gerichtlich geklärt werden.

„Zu unserer Demokratie gehört untrennbar der Rechtsstaat.“

Die SPD stimmte deshalb geschlossen für die Verwaltungsvorlage und damit für die Feststellung der Unzulässigkeit. Das offizielle Abstimmungsergebnis weist für die SPD elf Ja-Stimmen aus.

03

Gegenden Bürgerentscheid

Bündnis 90/Die Grünen

Michael Lichter

Lichter folgte der Auffassung des Rechtsamtes, wonach die Entscheidung über die Zulässigkeit eine gebundene Rechtsentscheidung sei.

„Daher folgen wir heute der Empfehlung des Rechtsamts und stellen gemäß seiner juristischen Stellungnahme die Unzulässigkeit fest.“

Gleichzeitig räumte er ausdrücklich ein, dass zwei unterschiedliche rechtliche Bewertungen im Raum standen. Deshalb forderten die Grünen eine zusätzliche Prüfung durch die Kommunalaufsicht:

„Gerade weil zwei unterschiedliche rechtliche Bewertungen im Raum stehen, bitten wir um ein Zeichen der Sorgfalt.“

Die Grünen stimmten dennoch mit neun Stimmen für die Unzulässigkeit.

04

Fürden Bürgerentscheid

Die Demokraten

Michael Frisch

Frisch begann nicht mit der juristischen Detailfrage, sondern mit der Dimension der Entscheidung für Trier. Es gehe nicht um eine vergleichsweise begrenzte kommunale Frage, sondern um ein Projekt, das die Stadt über Jahrzehnte prägen könne.

Er verwies auf fast 270 Meter hohe Windenergieanlagen auf den westlichen Höhenzügen, die nach seiner Einschätzung das Erscheinungsbild der Weltkulturerbestadt nachhaltig verändern würden. Hinzu kämen Eingriffe in Flora und Fauna, Naherholungsgebiete, Fragen des Wasserhaushalts und des Stadtklimas.

Gleichzeitig stellte er ausdrücklich fest, dass es auch Argumente für das Projekt gebe: Einnahmen für eine sozial engagierte Stiftung und den städtischen Haushalt sowie den Beitrag zur Energiewende.

Seine Schlussfolgerung daraus war gerade nicht, dass eine Seite eindeutig recht habe:

„Für beide Positionen gibt es plausible Argumente.“

Und:

„Aber es gibt nicht objektiv richtig oder falsch. Und genau deshalb sollten wir die Bürger selbst darüber entscheiden lassen.“

Frisch verwies auf die mehr als 5.000 Unterzeichner und auf mehr als 80 Persönlichkeiten aus Wirtschaft und Stadtgesellschaft, die sich ebenfalls für einen Bürgerentscheid ausgesprochen hätten.

Er ging danach auch auf die Rechtsfrage ein und verwies auf die gegensätzlichen Gutachten. Entscheidend war für ihn aber, dass eine Ablehnung der Verwaltungsvorlage keinen Bruch des Rechtsstaates bedeute, sondern gerade den Weg für weitere Prüfung öffnen könne.

Sein politischer Kern kam am Ende:

„Die Wahlen am vergangenen Wochenende haben einen dramatischen Vertrauensverlust in Politik und Staat offenbart.“

Und weiter:

„Immer mehr Menschen haben das Gefühl, von denen da oben nicht mehr ernst genommen zu werden.“

Für Frisch war deshalb Bürgerbeteiligung gerade in einer solchen Situation eine Antwort auf diesen Vertrauensverlust:

„Wenn es jemals eine Frage in der Trierer Geschichte gab, in der ein Bürgerentscheid nachgerade zwingend war, dann diese.“

Sein Schlussappell:

„Es geht um die Zukunft unserer Stadt, es geht um die Zukunft unserer Heimat. Lassen Sie uns daher den Weg frei machen für ein demokratisches Votum aller Bürger.“
05

Fürden Bürgerentscheid

FDP

Joachim Gilles

Gilles stellte die Bürgerbeteiligung in den Mittelpunkt:

„Wir als FDP haben keine Angst vor einem Bürgerentscheid.“

Er kritisierte, dass rechtliche Unklarheiten nicht frühzeitig zwischen Verwaltung und Bürgerinitiative geklärt worden seien.

Seine Kernfrage:

„Trauen wir den Bürgerinnen und Bürgern zu, selbst eine Entscheidung zu treffen? Wir als FDP tun das.“

Die FDP lehnte deshalb die Verwaltungsvorlage ab. Im offiziellen Ergebnis stehen drei Nein-Stimmen der FDP.

06

Fürden Bürgerentscheid

Freie Wähler

Daniel Klingelmeier

Klingelmeier stellte Basisdemokratie und Bürgerbeteiligung als Grundüberzeugung seiner Fraktion heraus.

Er verwies darauf, dass unterschiedliche juristische Auffassungen vorlägen:

„Wenn die Rechtsauffassung von Verwaltungen immer eindeutig und zweifelsfrei wäre, bräuchten wir keine Verwaltungsgerichte.“

Die unterschiedlichen Bewertungen sollten nach seiner Auffassung durch Kommunalaufsicht oder Gerichte geklärt werden.

„Machen Sie doch den Weg frei. Nehmen Sie doch Bürgerbeteiligung ernst.“

Die Freien Wähler stimmten mit zwei Stimmen gegen die Verwaltungsvorlage.

07

Fürden Bürgerentscheid

UBT

Christian Schenk

Schenk verwies zunächst auf die langfristigen Auswirkungen auf Stadtwald und Landschaftsbild.

Im Mittelpunkt stand für ihn aber die demokratische Frage:

„Wer die Menschen in einer grundlegenden Frage mitentscheiden lässt, stärkt das Vertrauen in die Demokratie.“

Seine Schlussfolgerung:

„Hier müssen die Bürgerinnen und Bürger selbst entscheiden dürfen.“

Die UBT stimmte mit zwei Stimmen gegen die Verwaltungsvorlage.

08

Gegenden Bürgerentscheid

Die Linke

Die Linke war nicht geschlossen.

Ein Teil der Fraktion folgte der Verwaltungsvorlage. Gleichzeitig erklärte Frau Leibert-Dengel ausdrücklich, dass sie sich wegen ihrer grundsätzlichen Unterstützung von Bürgerbegehren enthalten werde:

„Ich bin grundsätzlich für Bürgerbegehren und deswegen werde ich mich heute als linke Politikerin enthalten.“

Im offiziellen Abstimmungsergebnis stehen zwei Ja-Stimmen für Die Linke.

09

Gegenden Bürgerentscheid

Die FRAKTION

Michael Zeeb

Zeeb betonte, Bürgerbegehren seien grundsätzlich ein wichtiges Instrument der Demokratie, müssten aber die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.

Er stellte sich hinter die Einschätzung der Verwaltung:

„Wir vertrauen dem Rechtsamt und der Verwaltung.“

Die FRAKTION stimmte deshalb mit zwei Stimmen für die Feststellung der Unzulässigkeit.

Die Entscheidung

Eine Stimme entscheidet.

Für oder gegen den Bürgerentscheid?

Für den BürgerentscheidGegen den Bürgerentscheid
AfD-Einzelratsmitglied
Für den Bürgerentscheid
Bündnis 90/Die Grünen
Gegen den Bürgerentscheid
CDU
Für den Bürgerentscheid
Die Demokraten
Für den Bürgerentscheid
Die FRAKTION
Gegen den Bürgerentscheid
Die Linke
Gegen den Bürgerentscheid
FDP
Für den Bürgerentscheid
Freie Wähler
Für den Bürgerentscheid
SPD
Gegen den Bürgerentscheid
UBT
Für den Bürgerentscheid
OB Wolfram Leibe
Gegen den Bürgerentscheid
Gesamtergebnis24 dafür : 25 dagegen
Oberbürgermeister Wolfram Leibe während der Stadtratssitzung
Wolfram LeibeOberbürgermeister Trier

Seine Stimme gab den Ausschlag:
25 : 24

Dokumentation & Quellen

Stadt Trier: Mitteilung zum Abstimmungsergebnis ↗ · Aufzeichnungen der Stadtratssitzungen ↗

Die Redebeiträge werden auszugsweise zitiert und zusammengefasst. Die politische und moralische Einordnung ist als „Unsere Bewertung“ gekennzeichnet.